Ein Produkt der KMU Forschung Austria

Begriffserläuterungen

A

Unter abgesetzter Produktion sind die im Berichtszeitraum vom produzierenden Betrieb veräußerten (fakturierten) Güter und Leistungen aus Haupt- und Nebentätigkeiten zu verstehen. Als Wert ist der fakturierte Betrag (ohne Umsatzsteuer) anzusetzen (keine unternehmensinternen Lieferungen und Leistungen).
Die Gesamtheit der abgesetzten Produktion berechnet sich aus der abgesetzten Eigenproduktion plus in fremden Unternehmen für die Berichtseinheit in vergebener Lohnarbeit bearbeiteten und von der Berichtseinheit abgesetzten Güter im Berichtszeitraum plus vom Lager abverkauften Fertigerzeugnissen im Berichtszeitraum (Quelle: Statistik Austria).

Die nationale Arbeitslosenquote (Registerarbeitslosenquote) berechnet sich als Anteil der beim Arbeitsmarktservice arbeitslos vorgemerkten Personen am unselbstständigen Arbeitskräftepotenzial (arbeitslos vorgemerkte Personen und unselbstständig Beschäftigte laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger).

Zur Berechnung der internationalen Arbeitslosenquote werden Umfragedaten aus der Arbeitskräfteerhebung herangezogen.
Die EU-Arbeitslosenquote wird als Anteil der – nach den Kriterien von EUROSTAT – arbeitslosen Personen an allen Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Arbeitslose) errechnet.

Arbeitslos nach EUROSTAT sind Personen, die

  • während der Bezugswoche nicht erwerbstätig waren,
  • aktiv einen Arbeitsplatz suchen und
  • innerhalb von 2 Wochen für eine Arbeitsaufnahme verfügbar sind.

Erwerbstätig nach EUROSTAT sind Personen, die in der Bezugswoche mindestens eine Stunde gearbeitet haben, sowie jene Personen, die zwar (wegen Krankheit, Urlaub,...) nicht gearbeitet haben, sonst aber erwerbstätig sind.
Zu beachten ist, dass EUROSTAT die Quoten häufig im Nachhinein revidiert, die Zahlen können sich also im Laufe der Zeit ändern.

Die Arbeitsstätte (örtliche Einheit) ist ein an einem räumlich festgelegten Ort gelegener Teil eines Unternehmens (z. B. Verkaufsladen, Büro, Lager, Werkstätte). An diesem Ort oder von diesem Ort werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die - mit Ausnahme - eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch zeitweise) im Auftrag ein und desselben Unternehmens arbeiten (Quelle: Statistik Austria).

Als Auftragsbestand am Ende des Berichtszeitraums (Stichtagsdatum) ist der Wert aller zu Buche stehenden, noch nicht durchgeführten, jedoch akzeptierten Aufträge definiert (Quelle: Statistik Austria).

Als Auftragseingänge gelten die im Berichtszeitraum akzeptierten Neuaufträge der Meldeeinheit mit ihren Werten laut Auftragsbestätigung. Lautet die Auftragsbestätigung nur über eine Menge, wird als Wert der zu erwartende Erlös, bei Abrufaufträgen (Rahmenaufträgen) die Abrufe, nicht die Abschlüsse als Auftragseingang, bei Auftragserhöhungen der Mehrbetrag (-zugang) als Auftragseingang angesetzt.
Unter öffentlichen Auftraggebern sind alle überwiegend aus öffentlichen Geldern finanzierten Auftraggeber zu verstehen, somit Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts (wie Anstalten, Stiftungen, Bundesbetriebe) (Quelle: Statistik Austria).

B/C/E

Die Beschäftigten umfassen die tätigen Inhaber (auch Mitinhaber, Pächter), die mithelfenden Familienangehörigen sowie die unselbstständig Beschäftigten. Als unselbstständig Beschäftigte gelten Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Heimarbeiter (Quelle: Statistik Austria).

Der Berieb, als fachliche Einheit, fasst innerhalb eines Unternehmens sämtliche Teile zusammen, die zur Ausübung einer Tätigkeit auf der Ebene der (Vierstelligen) Klasse der "Systematik der Wirtschaftstätigen - ÖNACE 1995" beitragen. Es handelt sich um eine Einheit, die einer oder mehreren operationellen Unterabteilungen des Unternehmens entspricht (Quelle: Statistik Austria).

Im Einzelhandel versteht man darunter Arbeitsstätten abzüglich der Filialstandorte (Quelle: KMU Forschung Austria).

Bis zum Berichtsjahr 2021:
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten (ohne Umsatzsteuer) = Umsatzerlöse + Erträge aus der aktivierung von Eigenleistungen + Subventionen - Bezug von Waren und Dienstleistungen insgesamt - Lagerbestand zum Ende des Vorjahres + Lagersbestand zum Ende des Berichtsjahres - Steuern und Abgaben + übrige betriebliche Erträge

ab Berichtsjahr 2021:
Bruttowertschöpfung (ohne Umsatzsteuer) = Umsatzerlöse + Erträge aus der aktivierung von Eigenleistungen + Subventionen - Bezug von Waren und Dienstleistungen insgesamt - Lagerbestand zum Ende des Vorjahres + Lagersbestand zum Ende des Berichtsjahres

(Quelle: Statistik Austria)

COICOP ist die Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauches (Classification of the Individual Consumption by Purpose). Diese funktionelle Klassifikation gehört zum System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Funktionelle Klassifikationen dienen vor allem zur Darstellung bestimmter (Ausgaben-) Ströme nach dem damit verbundenen Verwendungszweck (purpose). Sie sind aber nicht nur für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung von Bedeutung; COICOP findet auch bei den internationalen Wirtschaftsvergleichen, beim Harmonisierten Verbraucherpreisindex und bei den Haushaltsbudgeterhebungen Anwendung (Quelle: Statistik Austria).

Die Einnahmen-/Ausgabenrechnung ist das vereinfachte Buchführungssystem, das sich auf die Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen beschränkt. Zur Ermittlung des Gewinnes bzw. Verlustes werden die tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen den tatsächlich abgeflossenen Betriebsausgaben eines Kalenderjahres gegenüber gestellt.

Typische Einnahmen-/Ausgabenrechner sind kleine Gewerbetreibende, alle Freiberufler und kleine Land- und Forstwirte.

Gewerbetreibende dürfen einen Einnahmen-/Ausgabenrechnung dann anwenden, wenn nach dem Unternehmensgesetzbuch keine Buchführungspflicht besteht.

Eine doppelte Buchhaltung muss dann geführt werden, wenn der Umsatz einer Tätigkeit aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (ausgenommen freie Berufe) in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren jeweils € 700.000,- übersteigt. Die Buchführungspflicht tritt ab dem zweit-folgenden Geschäftsjahr ein.
Überschreitet der Umsatz € 1.000.000,- tritt die Buchführungspflicht schon ab dem Folgejahr ein.
Macht ein Unternehmer glaubhaft, dass die genannten Umsatzgrenzen nur vorübergehend und auf Grund besonderer Umstände überschritten worden sind, so hat das Finanzamt auf Antrag die Verpflichtung Bücher zu führen, aufzuheben. Trotzdem führen viele Unternehmen freiwillig doppelte Bücher.
Unabhängig von der Umsatzgröße sind Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist (z. B. GmbH und Co KG) buchführungspflichtig.

F/G/I

Die Fachgruppensystematik entspricht der Branchenklassifikation der Wirtschaftskammer. Für Unternehmen (Kapitalgesellschaften oder natürliche Personen) entstehen - entsprechend ihrer Tätigkeit - Mitgliedschaften zu einer oder mehrerer Fachgruppen. Auf Grund dieser Möglichkeit zu Mehrfachmitgliedschaften kann die Zahl der Unternehmen nach Fachgruppensystematik höher sein als jene anderer Wirtschaftssystematiken, die auf Einfachzuordnungen basieren (z. B. ÖNACE).

Ein Beschäftigungsverhältnis ist als geringfügig anzusehen, wenn die im § 5 ASVG angeführten monatlichen Grenzbeträge nicht überschritten werden. Diese ändern sich jährlich:

 

  2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 395,31 € 405,98 € 415,72 € 425,70 € 438,05 € 446,81 € 460,66

Ein Geschäft ist ein dem Kunden zugänglicher Ort, meist ein Verkaufslokal, wo im Einzelhandel der Warentransfer stattfindet.
Filialisten sind Betriebe, die mindestens eine weitere Verkaufstelle an einer von der Zentrale verschiedenen Adresse betreiben. Franchisegeber und Zentralen von Kooperationen gelten nicht als Filialisten.

Unter Großunternehmen werden jene Unternehmen verstanden, die nicht unter die Definition der KMU (siehe KMU) fallen.

Insolvenzen bezogen auf die Anzahl aller Betriebe des jeweiligen Sektors.

K/L/M/N

Die Kammersystematik entspricht der Fachgruppenorganisation der Wirtschaftskammer.

Die Europäische Kommission legte folgende Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fest:

  Beschäftigte Umsatz in € Mio. Bilanzsumme in € Mio.
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 ≤ 2
Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 ≤ 10
Mittlere Unternehme < 250 ≤ 50 ≤ 43

Anmerkung: Die dargestellten Werte gelten ab 1. Jänner 2005 und stellen Höchstgrenzen dar.

Quelle: Europäische Kommission
Weiters muss ein KMU ein "eigenständiges" Unternehmen sein. Darunter werden Unternehmen verstanden bei denen es sich nicht um ein Partnerunternehmen (= ein Unternehmen hält allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens) oder ein verbundenes Unternehmen handelt. (Quelle: Europäische Kommission)

Als Lehrlinge gelten jene Personen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz ausgebildet werden und einen bei der zuständigen Lehrlingsstelle eingetragenen Lehrvertrag haben (Quelle: Statistik Austria).

Unter dem Begriff "marktorientierte Wirtschaft" werden die Abschnitte B - N sowie die Abteilung 95 der ÖNACE 2008 verstanden. Somit umfasst die marktorientierte Wirtschaft alle Sektoren mit Ausnahme der folgenden: Land- und Forstwirtschaft, öffentlicher Sektor, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen, Kunst, Unterhaltung und Erholung, Interessenvertretungen sowie religiöse Vereinigungen, persönliche Dienstleistungen, private Haushalte sowie exterritoriale Organisationen.

Anteil der Neugründungen an bestehenden aktiven Unternehmen im jeweiligen Sektor in Prozent

"NUTS" ist die Abkürzung für "Nomenclature des unites territoriales statistiques", zu deutsch "Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik". Es handelt sich um eine allgemeine, hierarchisch aufgebaute, dreistufige territoriale Gliederung der EU-Staaten (NUTS 1,2,3), wobei die NUTS-Einheiten in der Regel aus einer Verwaltungseinheit oder einer Gruppierung mehrerer Einheiten bestehen (Quelle: Statistik Austria).

Ö/S/T

Bei der ÖCPA 2008 handelt es sich um die österreichische Gütersystematik. Sie basiert auf der Statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CPA) und ist mit der systematischen Gliederung gemäß der ÖNACE 2008 kompatibel (Quelle: Statistik Austria).

Bei der systematischen Gliederung gemäß ÖNACE 2008 handelt es sich um die EU-harmonisierte Wirtschaftszweigsystematik, die seit dem Berichtsjahr 2008 gültig ist. NACE leitet sich dabei aus der französischen Bezeichnung ab (= nomenclature générale des activités économiques dans les communautés européennes). Die österreichische Fassung unterscheidet sich von der europäischen NACE Rev. 2 nur durch die Einführung einer Unterklassenebene (5-Steller). Die Zuordnung zu den Unterklassen (5-Steller), Klassen (4-Steller), Gruppen (3-Steller), Abteilungen (2-Steller) und Abschnitten (1-Steller) der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE) erfolgte schwerpunktmäßig jeweils nach der Haupttätigkeit (gemessen an der Wertschöpfung) (Quelle: Statistik Austria).

"SITC" ist die Abkürzung für "Standard International Trade Classification", zu deutsch "Internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel". Dabei handelt es sich um eine Klassifikation, die zur Einordnung von Gütern im Rahmen der Außenhandelsstatistiken verwendet wird und die von den Vereinten Nationen entwickelt wurde. (Quelle: Statistik Austria)

Als Teilzeitbeschäftigte gelten unselbstständig Beschäftigte, deren normale Arbeitszeit kürzer als die reguläre (kollektivvertraglich festgelegte volle Normalarbeitszeit) ist. Darunter sind alle Formen der Teilzeitarbeit zu verstehen (wie z. B. Halbtagsbeschäftigung, Beschäftigung an einem, zwei oder drei Tagen in der Woche usw.) sowie geringfügig Beschäftigte (Entgelt liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze). Nicht einbezogen sind zeitweilig Vollbeschäftigte sowie Personen, die wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend keine volle Arbeitszeit erreichten. Jeder Teilzeitbeschäftigte zählt als ein Beschäftigter (Quelle: Statistik Austria).

U/V

Der durchschnittlichen Umsatz einer Branche je m² Verkaufsfläche basieren auf dem Bruttoumsatz der Branche sowie der Gesamtverkaufsfläche der Branche und stellen somit den Branchendurchschnittswert dar.

Die Umsatzerlöse beinhalten die Summe der im Unternehmen während des Berichtszeitraumes für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer), welche dem Verkauf und/oder der Nutzungsüberlassung von Erzeugnissen und Waren bzw. gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen nach Abzug der Erlösschmälerungen (Skonti, Kundenrabatte etc.) entsprechen (Quelle: Statistik Austria).

Das Unternehmen entspricht einer rechtlichen Einheit, welche eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet. Es verfügt insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit an einem Standort oder an mehreren Standorten aus (Quelle: Statistik Austria).

Die Verkaufsfläche umfasst die dem Kunden zugängliche, überdachte, beheizte Fläche eines Geschäfts in Quadratmetern.