Der folgende Bericht bezieht sich auf die Veröffentlichung des Jahres 2020 und soll Aufschluss über Struktur und Umfang der Branchendarstellung geben.
Fachverband Druck
| 2019 (im Vergleich zu 2018) | 2020 (im Vergleich zu 2019) | ||
|---|---|---|---|
| Nominelle Umsatzentwicklung | +2,8% | Beurteilung der Geschäftslage | befriedigend |
| Verkaufspreise | +0,8% | Umsatzerwartungen | +1,7% |
| Preisbereinigte Umsatzentwicklung | +2,0% | ||
Covid19-Krise
Innovationsgetriebene Branche
Nachhaltigkeit und Green Packaging
Dynamisches Publizieren
Branchendefinition: Diese Branche umfasst die Gruppe 18.1 (Herstellung von Druckereierzeugnissen) der ÖNACE 2008 und damit das Drucken von Erzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Geschäftsdrucksachen, Grußkarten usw. Sie beinhaltet auch Unterstützungstätigkeiten wie Buchbinderei, Klischeeherstellung und Data Imaging. Das Drucken kann mit unterschiedlichen Verfahren auf unterschiedliche Materialien erfolgen.
Betriebstypen: Verlags- und Zeitungsdruckereien, Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Druckereigewerbes sowie gewerbliche und industrielle Druck- und Siebdruckunternehmen
Druckereien werden nach Produkten unterschieden (z.B. Zeitungs-, Etiketten- oder Kalenderdruckerei, Verpackungsdruck, Dekordruck) oder nach eingesetzter Technik (z.B. Tiefdruck, Rollenoffset-, Bogenoffset-, Tampondruck, Sieb- oder Digitaldruckerei). Die Abgrenzungen sind jedoch nicht immer eindeutig, da Druckereien häufig mehrere Produktarten produzieren und verschiedene Drucktechniken einsetzen. Daneben gibt es stark spezialisierte Unternehmen, die ein sehr kleines Marktsegment bedienen (z.B. Sicherheitsdruck von Personalausweisen, Geldnoten und anderen fälschungsgefährdeten Produkten).
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | VÄ 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Unternehmen | 854 | 842 | 856 | 845 | 832 | -1,5 |
| Anzahl Beschäftigte | 11.260 | 11.024 | 11.037 | 10.429 | 10.273 | -1,5 |
| davon: unselbstständig Beschäftigte | 10.625 | 10.391 | 10.389 | 9.784 | 9.642 | -1,5 |
| Ø Unternehmensgröße | 13,2 | 13,1 | 12,9 | 12,3 | 12,3 | 0,0 |
| Umsatzerlöse in € Mio | 1.852 | 1.864 | 1.901 | 1.823 | 1.805 | -1,0 |
| Bruttowertschöpfung in € Mio | 743 | 740 | 734 | 714 | 686 | -4,0 |
Fachverband Druck
| 2019 (im Vergleich zu 2018) | 2020 (im Vergleich zu 2019) | ||
|---|---|---|---|
| Nominelle Umsatzentwicklung | +2,8% | Beurteilung der Geschäftslage | befriedigend |
| Verkaufspreise | +0,8% | Umsatzerwartungen | +1,7% |
| Preisbereinigte Umsatzentwicklung | +2,0% | ||
Vollständige Bezeichnung: Verordnung (EU) 2025/2650 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern
Örtlicher Geltungsbereich: Europäische Union
Status: In Kraft seit 26.12.2025
Mit der neueren Verordnung wurde die Entwaldungsverordnung („EUDR“) vereinfacht, ohne deren Umweltziele zu ändern. Sie führt zwei neue Kategorien ein: „nachgelagerten Marktteilnehmer“ und „Kleinst- und Kleinprimärerzeuger“. Für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler entfällt die Pflicht, selbst eine Sorgfaltspflichtenprüfung durchzuführen und für jedes Inverkehrbringen eine Sorgfaltserklärung im EUDR-IT-System abzugeben; sie müssen sich (soweit keine KMU) weiter im System registrieren, aber die Pflicht, die Referenznummern in der Lieferkette weiterzugeben, obliegt ausschließlich dem ersten nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler.
Kleinst- und Kleinprimärerzeuger in als „niedriges Risiko“ eingestuften Ländern, die eigene Rohstoffe produzieren und in der EU in Verkehr bringen oder ausführen, geben statt vieler Erklärungen einmalig eine vereinfachte Erklärung mit Angaben zu Betrieben, Flächen und Geolokalisierung ab oder bereitstellen diese Informationen durch ein alternatives System; daraus wird eine Identifikationsnummer generiert, die sie für alle betroffenen Produkte nutzen.
Betroffen sind nach wie vor Unternehmen entlang der Lieferketten für Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz sowie für daraus hergestellte Produkte. Die Herstellung von Büchern, Zeitungen und Druckerzeugnissen wurde jedoch aus dem Geltungsbereich der Entwaldungsverordnung ausgenommen.
Der Anwendungsbeginn der EUDR wurde ebenfalls um ein Jahr verschoben: Für Klein- und Kleinstunternehmen gilt der 30.06.2027, für diejenigen davon, die unter die EU-Holzverordnung fallen, der 30.12.2026 und für alle weiteren Betriebe ebenfalls der 30.12.2026.
Zu den wichtigsten Kundengruppen der Druckereien gehören Grafik- und Werbeagenturen, Buch-, Zeitschriften- und Zeitungsverlage, Fotografen, die Verpackungsindustrie sowie Privatpersonen (forciert durch Online-Printing).